Ein Team mit Erfahrung, Dynamik und hoher Kompetenz berät Sie im Bereich der Gutachtenerstellung und der Fahrzeugbewertung.
Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kfz-Schäden und Bewertung, DAT Experten und Prüfingenieure der TÜC SÜD Autopartner GmbH haben Sie einen sicheren Partner im Bereich des Kfz-Sachverständigenwesens.
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Unfallgutachten
Was ist eigentlich ein Unfallgutachten?
KFZ-(Unfall) Schadengutachten dienen zuerst der Beweissicherung. Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand werden dokumentiert. Nach Herstellervorgaben werden die Instandsetzungskosten kalkuliert. Wir ermitteln auch den Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) und den Restwert (Wert nach dem Unfall) und bestimmen auch den merkantilen Minderwert. Haftpflicht- und Kaskoschadengutachten gemäß den geltenden Richtlinien und der derzeit geltenden Rechtssprechung. Die vollständige Schadendokumentation wird mit ausführlichem Fotomaterial vervollständigt.
Wir erstellen kompetent und zuverlässig Unfallschadengutachten!
- LKW-Gutachten im Haftpflicht- und Kaskoschadenbereich
PKW-Gutachten im Haftpflicht- und Kaskoschadenbereich - Motorräder-Gutachten im Haftpflicht- und Kaskoschadenbereich
- Technische-Gutachten
Fahrzeugbewertung
Ob nach einem Unfall oder vor dem Verkauf eines Fahrzeugs: Die Bewertung Ihres Fahrzeugs sollten Sie in professionelle Hände legen. Wir erstellen Gutachten für die verschiedensten Anforderungen.
Schiedsgutachten
Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil des Sachverständigen als verbindlich anerkennen. weiter lesen
Oldtimer- und Wertgutachten
Verkaufen oder in Zahlung geben? Um den aktuellen Wert eines Fahrzeugs zu ermitteln, bieten wir die Erstellung individueller Wertgutachten an. Ob bei Oldtimern oder Spezialfahrzeugen, sind Gutachten von großer Bedeutung im Schadensfall.
Rechnungs- und Kalkulationsprüfung
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Auf Kundenwunsch überprüfen wir Fremdgutachten, Kostenvoranschläge und Rechnungen auf sachliche Richtigkeit. Bei eventuellen Beanstandungen erfolgt eine erneute, detaillierte Kostenkalkulation und im Bedarfsfall sogar eine Neubesichtigung.
Reparaturbestätigung zum Schadenfall
Wird ein Fahrzeug nach einem Schadenfall instand gesetzt, bieten wir die Überprüfung aller erbrachten Leistungen im Hinblick auf sach- und fachgerechte Ausführung an. Die Qualität der Aufbereitung wird unter Zuhilfenahme des zuvor erstellten Gutachtens abgeglichen.
Gutachten mit Erfahrungswert
Ob Wertermittlung oder Bestimmung der Schadenhöhe: Wir bietet maßgeschneiderte Leistungen für die aktuellen Kundenbedürfnisse. Dazu gehören beispielsweise Sondergutachten sowie Rechnungs- und Aktenprüfungen von Schadenfällen.
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen ein individuelles Konzept zusammen. Vom privaten Fahrzeughalter bis zum Fuhrparkmanager profitieren Kunden bei uns von dem professionellen Sachverstand aus langjähriger Erfahrung in der Kfz-Instandsetzung und dem Fahrzeugbau.
DENKZETTEL im Schadensfall (PDF)
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden:
Notieren Sie
- das amtliche Kennzeichen
- Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
- Adressen von Zeugen
- Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.
Fotografieren Sie
- nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (machen Sie ausreichend Fotos z.B. mit Ihrer Handykamera); fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.
Bestehen Sie darauf
- daß ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
- Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.
- Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.
- Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
Beauftragen Sie
- möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. Sie können sich einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt online über die BVSK Rechtsanwalt-Suche auswählen.
Beachten Sie bitte
- Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen. So verfügen die Mitglieder des BVSK über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für qualifizierte Gutachten auch im Bereich der Verkehrsunfallrekonstruktion.